Zertifikat Dichtheitsprüfungen gem. EN-VO
842/2006 (F-Gase-Verordnung)
Laut § 5 Abs. 2 Nr. 2, gilt als zertifiziertes Personal wer "Im Falle
von Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen
eine abgeschlossene Ausbildung als Kälteanlagenbauer/in, staat-
lich geprüfte/r Techniker/in in der Fachrichtung
Kälteanlagentechnik oder als Ingenieur/in nach einem Studium, in
dem die Grundlagen der Kältetechnik vermittelt wurden, hat."